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Artenschutz

Souvenirs: Was ist erlaubt – was ist verboten?

Bei Touristen liegen exotische Souvenirs voll im Trend. Dabei sollen sie möglichst echt sein. Doch Mitbringsel fallen schnell unter die Artenschutzverordnung.

Wer solche Souvenirs nach Deutschland mitbringt, dem wird das teuer erworbene Stück vom Zoll am Flughafen wieder abgenommen. Darüber hinaus droht ein Bußgeld. Unter Umständen liegt sogar eine Straftat vor. Vielen Urlaubern ist nicht klar, dass sie mit dem Kauf bestimmter Mitbringsel der Natur des Urlaubslandes schaden. Das gilt für den extravaganten Schlangenledergürtel ebenso wie für den präparierten Schmetterling im Holzkasten. So ist die enorme Entwicklung des Tourismus in vielen Ländern zu einer Bedrohung der Artenvielfalt geworden.

Nach der EU-Artenschutzverordnung sind nicht nur lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch Teile davon geschützt, wie Felle, Schildkrötenpanzer oder Muscheln. Auch Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen gehören dazu, z. B. eine Halskette aus Korallenstücken oder der Kopf eines Ozelots, der als Potenzmittel angeboten wird.

In den Reiseländern werden die geschützten Tiere und Pflanzen oft auf der Straße oder sogar in den teuren Touristenläden angeboten. Der Einwand der Reisenden, dass derartige Waren an ihrem Urlaubsort zuhauf verkauft werden, hilft beim Zoll nicht weiter. Auch die Aussage „das hat doch einfach am Strand gelegen“, erkennen die Zollbeamten nicht an. Sie machen keinen Unterschied zwischen gefundenen oder gekauften Stücken.

Pfeilgiftfrösche im Trend

Touristen landen auf deutschen Flughäfen nicht nur mit Korallenketten oder Krokodilledertaschen, häufig haben sie auch lebende Tiere im Gepäck. Kleine Tiere können in einfachen Behältern ohne große Probleme im Reisegepäck versteckt werden. Als lebendes Mitbringsel aus dem Amazonas sind zurzeit Pfeilgiftfrösche beliebt. Ihre bunte Haut macht sie zu begehrten Objekten für Reptilienfans. Der Zoll deckte Fälle auf, bei denen mehrere hundert dieser Trend-Frösche eingeschmuggelt werden sollten.

Laut Angaben des Zolls ist die Einfuhr von Elfenbein und Schildkrötenpanzern sowie von Katzenfellen nach Deutschland stark zurückgegangen. Die Zahl der beschlagnahmten Vogelspinnen und Pfeilgiftfrösche dagegen nahm stark zu.

Wer ernsthaft daran interessiert ist, geschützte Tiere oder Pflanzen oder aus diesen hergestellte Erzeugnisse zum Beispiel für wissenschaftliche Forschung einzuführen, benötigt dazu reichlich Dokumente. Diese sind im Regelfall die von der Naturschutzbehörde des Urlaubslandes ausgestellte Ausfuhrgenehmigung und eine vom Bundesamt für Naturschutz ausgestellte Einfuhrerlaubnis. Mit diesen Dokumenten müssen die Souvenirs beim Zoll angemeldet werden. In vielen Fällen ist dann eine eindeutige Artenbestimmung beziehungsweise eine Überprüfung der Dokumente nur mit umfangreichen Fachkenntnissen möglich. Hierzu muss der Zoll oft Experten einschalten.

Massenkriminalität

Bei den Personen, die Artenschutz-Delikte begehen, unterscheidet der Zoll zwischen drei „Tätergruppen“. Zur größten Gruppe zählen die zahlreichen Touristen, die immer noch Souvenirs aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten mit nach Deutschland nehmen. Auch wenn die einzelnen Fälle für sich eher kleine Delikte darstellen, spricht der Zoll wegen der Menge der Verstöße hierbei von Massenkriminalität.

Die zweite Tätergruppe bilden die Sammler, die aus Leidenschaft jede Barriere umgehen, um seltene Tiere und Pflanzen zu besitzen. Die Zollbeamten stellen immer wieder große Mengen von geschützten Pflanzen und Tieren sicher.

Zur dritten Gruppe werden die Händler gerechnet, deren Antrieb die Profitsucht ist. Diese Täter interessiert das jeweilige Exemplar nur um des Wertes willen. Dabei spielt auch das Leben der Tiere keine Rolle, da diese seltenen Tiere – sollten sie beim Transport eingehen – selbst tot noch wertvoll sind.

In den letzten beiden Gruppen werden nach Aussage des Zolls auch organisierte Strukturen mit internationalen Verbindungen beobachtet, die unter anderem für Fälschungen erforderlicher Genehmigungen, Kennzeichnungen oder Zuchtunterlagen verantwortlich sind.

Quelle:

  • Klarsicht: Artenschutz, Bundesministerium der Finanzen, Berlin 2002
© deutschewelle - english
Zur größten Täter-Gruppe zählen die Touristen, die immer noch Souvenirs aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten mit nach Deutschland nehmen.
© Bundesfinanzverwaltung
Auch die Aussage „das hat doch einfach am Strand gelegen“, erkennen die Zollbeamten nicht an. Sie machen keinen Unterschied zwischen gefundenen oder gekauften Stücken.
© Bundesfinanzverwaltung
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